Kastrationspflicht, Kennzeichnungspflicht und Registrierungspflicht für freilebende Katzen in Müllheim
Im Juni 2021 verabschiedete der Gemeinderat in Müllheim eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung).
Diese besagt, dass Katzenhalter ihre Katzen mit Zugang zu Freilauf ab 1. Januar 2022 verpflichtend kennzeichnen (Chip oder Tätowierung) und kastrieren lassen müssen. Im Weiteren wird eine Registrierung der Kennzeichnung im kostenfreien Haustierregister von TASSO e.V. oder vom Deutschen Tierschutzverein FINDEFIX nicht nur empfohlen, sondern vorgeschrieben.
Die Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl von Katzen innerhalb des Stadtgebiets Müllheim zurückzuführen sind.
Durch eine Dezimierung der freilebenden Katzenpopulation soll auch die Verbreitung von Infektionskrankheiten eingedämmt werden.
Ausnahmen von der Kastrationspflicht gibt es lediglich für Zuchtkatzen. Diese muss jedoch bei der Stadt angemeldet werden.
Wir begrüßen diese Entscheidung sehr! Schon seit Jahrzehnten beraten wir unsere Patientenbesitzer über die Notwendigkeit der Kastration und der Tierkennzeichnung. Die Tätowierung wird nur in Narkose vorgenommen. Die Injektion eines Mikrochips/Tranponders unter die Haut kann z.B. während eines Impftermins in der Sprechstunde erfolgen. Wir weisen auch immer wieder daraufhin, dass die Registrierung in einem der beiden Haustierregister notwendig ist, um bei Verlust des Tieres eine Rückführung zu gewährleisten. Wenn Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an uns.
Weitere Infos: Quelle: als Hyperlink anfügen: Verordnung der Stadt Müllheim zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung – KatzenschutzVO)
Quelle: als Hyperlink anfügen: (https://www.muellheim.de/media/ortsrecht-muellheim-1-11.pdf)